Auftaktveranstaltung "Zukunftsforum Bodensee"
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Auftaktveranstaltung "Zukunftsforum Bodensee"
Diese Auftaktveranstaltung zum ''Zukunftsforum Bodensee "hat am 07. Januar im alten Rathaus in Lindau stattgefunden. Durch die Netzwerke von Frau Sieglinde Götze, www.goetze-pr.at, und Frau Kristina Schneider-Irudayam mit Ihrem Netzwerk Business Women Bodensee war es eine gut gefüllte Auftaktveranstaltung.
Zukunftsforum Bodensee: Erfolgreicher Auftakt des Zukunftsforums Bodensee durch den Vortrag von Anne Koark
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Zukunftsforum Bodensee
Erfolgreicher Auftakt des Zukunftsforums Bodensee durch den Vortrag von Anne Koark
Das Zukunftsforum Bodensee startete am 07.01.2010 seine Seminarreihe für das neue Jahr mit einem Vortrag von Anne Koark zum Thema: „Erfolgreiche Menschen lernen von den Fehlern Anderer“.
Insolvenzen: Oktober 2009
Pressemitteilung Nr.010 vom 12.01.2010
15,9% mehr Unternehmensinsolvenzen im Oktober 2009
WIESBADEN – Im Oktober 2009 haben die deutschen Amtsgerichte nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 2 848 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 15,9% mehr als im Oktober 2008. Die Verbraucherinsolvenzen lagen im Oktober 2009 mit 8 929 Fällen um 4,2% höher als im Vorjahresmonat. Insgesamt wurden, zusammen mit den Insolvenzen von anderen privaten Schuldnern und Nachlässen, 14 180 Insolvenzen registriert. Das bedeutet ein Anstieg von 6,7% gegenüber Oktober 2008.
Bundesgerichtshof: Entscheidung über Restschuldbefreiung (Begründung)
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
IX ZB 247/08
vom
3. Dezember 2009
in dem Insolvenzverfahren
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: ja
BGHR: ja
InsO § 35 Abs. 1, § 287 Abs. 2, § 300
Weiterlesen: Bundesgerichtshof: Entscheidung über Restschuldbefreiung (Begründung)
03.12.2009 Bundesgerichtshof: Die Entscheidung über Restschuldbefreiung muss 6 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergehen, auch wenn dieses noch andauert.
Nr. 260/2009
Die Entscheidung über Restschuldbefreiung muss 6 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergehen, auch wenn dieses noch andauert
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass über den Antrag auf Restschuldbefreiung nach Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung (6 Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens) auch dann von Amts wegen zu entscheiden ist, wenn das Insolvenzverfahren zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen werden kann.
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