BMJ: Reform des Insolvenzrechts

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Die Reform des Insolvenzrechts gehört zu den wichtigsten Vorhaben der Bundesregierung im gesamten Bereich des Wirtschaftsrechts. Die Wirtschaftskrise war auch ein Härtetest für das Insolvenzrecht.

Die Insolvenzordnung hat sich zwar im Großen und Ganzen bewährt, es haben sich aber auch Schwachstellen gezeigt. Zugleich hat die Finanzmarktkrise ganz neue Herausforderungen mit sich gebracht. Die Politik muss daraus lernen und das Recht so verändern, dass die Krisen erfolgreich bewältigt werden können. Der Wirtschaftsstandort Deutschland soll so für die Zukunft besser gerüstet sein. Die Bundesregierung ist entschlossen, diese Aufgabe im Bereich des Insolvenzrechts in drei Stufen anzugehen.

Ziel der ersten Stufe ist, dass das Insolvenzrecht noch stärker als Chance zur Sanierung eines Unternehmens begriffen wird. Dazu sind Reformen beim Planverfahren und bei der Eigenverwaltung nötig. Beide sollen dazu beitragen, dass Insolvenzanträge rechtzeitiger gestellt und die Chancen zur Sanierung noch besser genutzt werden. In der ersten Stufe ist auch beabsichtigt, ein Reorganisationsverfahren für systemrelevante Kreditinstitute schaffen. Daneben soll die Insolvenzordnung mit Blick auf Clearinghäuser modifiziert werden, ein Insolvenzstatistikgesetz in Angriff genommen und die Privilegien der Sozialkassen bei der Insolvenzanfechtung abgeschafft werden.

Die zweite Stufe gilt einer Reform des Verbraucherinsolvenzrechts. Dort soll insbesondere die lange Wohlverhaltensperiode bei der Restschuldbefreiung abgekürzt werden. Außerdem wird geprüft, ob ein neues Sanierungsverfahren eingeführt werden muss, das einer Insolvenz vorgelagert wäre.

In einer dritten Stufe werden Regelungen für Konzerninsolvenzen und Insolvenzverwalter in Erwägung gezogen.