Erstes elektronisches Informationssystem für mehr als 1 Million Verbraucher und Schuldner-Unternehmen
PRESSEINFORMATION • 06.06.2011
Zum ersten Mal können Schuldner leicht eine Übersicht über ihr eigenes Insolvenzverfahren erhalten
Die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland bietet Verbrauchern, natürlichen und juristischen Personen in Insolvenzverfahren ein neues, deutschlandweit einmaliges Online-Benachrichtigungssystem an. Damit können sich Gläubiger und Schuldner schnell und einfach auf den neuesten Stand in ihren Verfahren bringen.
Köln. Es ist ungewöhnlich, dass eine Schutzgemeinschaft für Gläubiger, die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e. V. (GSV), einen Internet-Informationsservice ausgerechnet auch für Schuldner einführt: das GSV-SchuldnerInformationsSystem (GSV-SIS). Für den Vorsitzenden des Verbandes, den renommierte Rechtswissenschaftler Professor Dr. Hans Haarmeyer, aber eine Selbstverständlichkeit. Sein Motto: In Deutschland muss sich eine neue Insolvenz- und vor allem Sanierungskultur durchsetzen. Der 62-jährige Dozent am Rhein-Ahr-Campus im rheinland-pfälzischen Remagen meint: „Schuldner spielen die wichtigste Rolle im Insolvenzverfahren, denn ohne die redliche Mitarbeit eines Schuldners kann ein Insolvenzverfahren nicht erfolgreich verlaufen. Alle Parteien im Insolvenzverfahren sollten zur Rettung eines Unternehmens an einem Strang ziehen, aber auch um einen redlichen Schuldner möglichst schnell wieder in die Lage zu versetzen, aktiv am Wirtschaftsleben teilzunehmen. Deshalb ist es äußerst wichtig, dass alle Beteiligten, und damit auch die Schuldner, zeitnah alle wichtigen Informationen über das Verfahren erhalten. Dafür haben wir speziell für die Schuldner das GSV-SIS eingeführt. Einfacher und praktischer geht es nicht mehr, um sich umfassend und genau zu informieren – und diese Chance haben jetzt erstmals auch alle Gläubiger.“
Was genau bringt das GSV-SIS?
Der Hintergrund für die Einrichtung des innovativen Services: Im Insolvenzverfahren erfolgen die meisten Bekanntmachungen allein über das Internet und nicht individuell an die Beteiligten. Obwohl das Gesetz auch persönliche Benachrichtigungen und Zustellungen an den Schuldner vorsieht, kommt es immer wieder vor, dass dies aus Kostengründen oder Unaufmerksamkeit der Beteiligten unterbleibt bzw. Bekanntmachungen nur im Internet vorgenommen werden - wodurch sich die Gefahr erhöht, dass die Betroffenen nicht oder viel zu spät wichtige Ereignisse erfahren. Mit dem GSV-SIS brauchen Schuldner nicht mehr mühsam selbst zu recherchieren, sondern erhalten alle veröffentlichten Verfahrensnachrichten sofort individuell zugesandt. Wenn neue Veröffentlichungen zum Verfahren vom Gericht unter www.insolvenzbekanntmachungen.de bekannt gegeben werden, bekommen die Service-Bezieher per E-Mail eine Nachricht. Damit verpassen sie keinen Termin und kein Verfahrensereignis mehr und werden somit besser in ihr eigenes Insolvenzverfahren mit eingebunden. Für weit mehr als 1 Million Verbraucher, Schuldner und Gläubiger beginnt damit eine völlig neue Zeitrechnung der aktiven Teilhabe.
Wie kann man das GSV-SIS beziehen?
Für den Zugang zum GSV-SIS zahlen Interessierte eine einmalige Gebühr von durchschnittlich weniger als 0,70 Cent im Monat. Dafür erhalten sie den kompletten Zugang zu allen relevanten Informationen für die gesamte Dauer des Verfahrens - völlig unabhängig davon, wie lange das Verfahren dauert. Die Dauer beträgt regelmäßig zwischen 4 und 8 Jahren. Die einmalige Gebühr beträgt für Schuldner in Verbraucherinsolvenzverfahren (Aktenzeichen mit IK) und für Schuldner im Regelinsolvenzverfahren (Aktenzeichen mit IN) einheitlich und einmalig 50 EUR. Die Registrierungsdaten bleiben selbstverständlich vertraulich, werden nicht an Dritte weitergegeben und dienen auch dem GSV allein dazu, seine Dienstleistung vertragskonform zu erbringen. Um sich anzumelden füllen die Verbraucher, Schuldner oder Gläubiger in Insolvenzverfahren einen Zugangsantrag aus, der eigenhändig unterschrieben werden muss. Zusätzlich zum Antrag müssen sie einen Nachweis der Vorauszahlung der Verfahrensgebühr erbringen.
Die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e. V. (GSV)
wurde von einem breiten Bündnis institutioneller Gläubiger, Unternehmen und Wissenschaftlern initiiert. Der GSV vertritt die Interessen aller Gläubiger, insbesondere des ungesicherten Mittelstandes (KMUs) sowie der institutionellen Gläubiger, die die größten Lasten in Insolvenzverfahren zu tragen haben. Deren optimale Vertretung und Beteiligung an den wesentlichen Entscheidungen im Verfahren ist die vorrangige Aufgabe des GSV. Der GSV bündelt die Interessen solidarisch und kooperiert mit allen beteiligten Interessengruppen partnerschaftlich.
Durch den gemeinnützigen Ansatz lassen sich
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durch frühzeitige Sanierungsbemühungen volks- und betriebswirtschaftliche Schäden reduzieren,
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Vertretungen und Ergebnisse in Insolvenzverfahren optimieren,
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qualitätsgesicherte Standards und Transparenz in der Praxis etablieren,
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notwendige gesetzliche Veränderungen zur Stärkung der Gläubiger vorantreiben.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.gsv.eu
Pressekontakt
Lars Langhans
Berliner Freiheit 26 • 53111 Bonn
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E-Mail: GSV-presse@kollaxo.com
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